Die erforderlichen Beglaubigungen für Österreich können nicht parallel beschafft, sondern diese sind mehrstufig und müssen im Umlaufverfahren erstellt werden. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein irischer Notar - oder das irische Handelsregister - verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom irischen Außenministerium (Department of Foreign Affairs) mit einer Apostille versehen werden.
Das Außenministerium schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer in Österreich, der noch eine beglaubigte deutsche Übersetzung an diesen Unterlagen anbringen muss, bevor alles tischfein für den Notar ist.
Es müssen also nacheinander drei verschiedene Beglaubigungen an den Dokumenten angebracht werden. Zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen gesellen sich dann noch die Postwege - insgesamt sind es vier bis zu Ihnen - und mindestens drei Wochenenden.
Können beglaubigte Unterlagen nicht auch per Email verschickt werden?
Nein, weil es sich dabei dann um eine Kopie eines Originals handeln würde, die in dieser Form nicht akzeptiert wird, weil sie nicht fälschungssicher ist und manipuliert werden kann, etwa mit Bildbearbeitungssoftware.