Nach der erfolgten Eintragung einer Limited Company wird vom Companies Registration Office eine Gründungsurkunde ausgestellt, die sich Certificate of Incorporation nennt und mit der bestätigt wird, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß in Irland eingetragen wurde.
Ab dann ist eine Gesellschaft existent und rechtsfähig - und das weltweit -, sodass die Firma ab diesem Zeitpunkt bereits international einsatzfähig und handlungsfähig ist.
Das Certificate of Incorporation enthält außer dieser Bestätigung und dem Firmennamen nebst Handelsregisternummer keine weiteren Angaben, sodass für Dinge wie die Eröffnung eines Bankkontos oder für Anmeldung einer Zweigniederlassung noch weitere Unterlagen erforderlich sind wie etwa die Constitution der Firma oder/und die A1-Application-Form, die über verschiedene Eckdaten einer Gesellschaft Auskunft geben, was ein Certificate of Incorporation alleine nicht tut. Dennoch wird es häufig zusätzlich verlangt.
Bitte beachten Sie: Die Gründungsurkunde ist das erste Dokument, das gleich nach der Eintragung einer Firma beim Companies Registration Office verfügbar ist. Alle anderen Dokumente sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar, weil diese erst noch eingescannt werden müssen, was in der Regel weitere zwei bis drei Werktage in Anspruch nimmt.