35,000 Euro Mindeststammkapital für eine österreichische GmbH? Nicht viel Geld für eine Firmengründung, so könnte man meinen. Doch die Realität im Jahre 2020 sieht leider anders aus: Vor allem junge Start-Ups und viele bereits aktive Einzelunternehmer oder GesbRs können das Stammkapital für eine GmbH-Gründung oft nicht aufbringen. Vor allem, wenn auf Förderungen und eine Fremdfinanzierung verzichtet wird und auch Mutti oder Omi als Geldgeber nicht zur Verfügung stehen, müssten so mehrere Monatsgehälter im Vorfeld nebenbei angespart werden.
Zugrunde liegt der angestaubten Regelung die Idee des Gläubigerschutzes: Wenn die persönliche Haftung schon ausgeschlossen ist - so die Argumentation -, dann soll zumindest etwas Haftungskapital da sein, mit dem eventuelle Gläubiger im Falle eines Falles dann befriedigt werden können. Was so aber nicht funktioniert.
Zum Gläubigerschutz ist das Stammkapital nicht geeignet
Mindestkapitalvorschriften haben sich in der Vergangenheit ausgerechnet dafür nicht nur als unzureichend, sondern ganz klar als völlig nutzlos erwiesen, denn das Stammkapital wird nach der Gründung ja nicht etwa eingefroren oder für die Gläubiger zur Seite gelegt, sondern es steht im Gegenteil dem Unternehmer vollständig zur Verfügung. Denn Stammkapital hat primär die Funktion, eine neue Firma mit Geld auszustatten, sodass diese in der ersten Zeit Anschaffungen tätigen und Anschubkosten decken kann.
Geht eine Firma später in Konkurs, ist deshalb in der Regel vom Stammkapital nichts mehr übrig. Ganz im Gegenteil sind solche Firmen schon längst tief in die Miesen gerutscht, sodass es hier in der Regel für Gläubiger nichts mehr zu holen gibt.
Sowohl in England als auch in Irland hält man deshalb vom Prinzip Mindeststammkapital als Instrument des Gläubigerschutzes gar nichts. Im Zentrum steht hier vorrangig das Beleben der Wirtschaft, sodass die Hürden und Hindernisse gerade für Kleinunternehmer erklärtermaßen so klein wie möglich gehalten werden sollen. Da die Angst vor einem Scheitern einer der Hauptgründe ist, eine unternehmerische Tätigkeit gar nicht erst aufzunehmen, ist Haftungsschutz deshalb in England und Irland für jedermann zugänglich - und für die Gründung einer Gesellschaft mit Haftungsschutz ist deshalb auch kein Mindeststammkapital vorgeschrieben.
Es genügt, wenn die Inhaber jeweils einen 1,- GPB (UK) oder 1,- EUR (Irland) einbezahlen. Hat die Gesellschaft dann Geld erwirtschaftet, kann - falls erforderlich - das Gesellschaftskapital immer noch erhöht werden. Von den Millionen von Firmen in England und Irland kommt das Gros aber auch ganz prima ohne aus.
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