Wir registrieren für Sie schnell und kostengünstig Gesellschaften in London und Dublin, wobei jeweils alle verfügbaren Rechtsformen zur Verfügung stehen. Die mit Abstand populärste Rechtsform ist die Private Company Limited by Shares (LTD), die das direkte Gegenstück zu einer österreichischen GmbH darstellt, und die deshalb auch in Österreich als kostengünstiger GmbH-Ersatz verwendet werden kann. Beliebt ist derzeit auch die Company Limited by Guarantee (Stiftungs-Limited).
Für die Gründung einer Limited Company ist eine Geschäftsanschrift (Registered Office) in London oder Dublin erforderlich, die in allen Gründungspaketen für die ersten 12 Monate mit enthalten ist, und die die Weiterleitung von Behördenpost beinhaltet. Diese Anschrift kann als Firmenanschrift verwendet werden z.B. auf dem Firmenbriefpapier oder im Impressum einer Webseite.
Zu allen Firmengründungen erhältlich sind behördlich oder notariell beglaubigte Firmenunterlagen mit einer so genannten Apostille, die Sie z.B. für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Österreich benötigen oder auch für die Eröffnung eines Bankkontos. Auch beglaubigte Übersetzungen eines beeidigten und an österreichischen Gerichten zugelassenen Übersetzers sind erhältlich.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Eröffnung eines Firmenbankkontos behilflich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei einer Kontoeröffnung für Ihre neue Gesellschaft. Eine Kontoeröffnung ist dabei sowohl in Österreich als auch in England oder Irland möglich. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere EU-Länder für eine Kontoeröffnung verfügbar, wobei sich die optimale Auswahl des Landes und der Bank immer nach dem konkreten Fall und den jeweiligen Gegebenheiten richtet.
Limited Companies haben nach der Gründung eine Reihe von jährlich wiederkehrenden Pflichten in England und auch in Irland wie etwa die Einreichung eines jährlichen Gesellschaftsberichts und einer Bilanz. Diese Pflichten gelten prinzipiell für jede Gesellschaft, einerlei ob sie in England oder Irland oder außerhalb betrieben wird und auch, wenn eine Gesellschaft ruhend ist. Wir bieten deshalb auch die Verwaltung von Firmen an, die die Erledigung sämtlicher während eines Jahres anfallender administrativer Aufgaben zum Inhalt hat, und die verhindert, dass eine Gesellschaft aufgrund verspäteter oder fehlender Einreichungen mit Bußgeldern belegt wird, oder dass diese gar von Amts wegen gelöscht wird, sodass Sie nach der Gründung der Gesellschaft keine böse Überraschung erleben müssen.
Eine Limited Company kann auch in Österreich in Form einer Zweigniederlassung betrieben werden, wo Sie als preiswerter GmbH-Ersatz dient, mit allen Vorzügen einer GmbH, aber zu deutlich geringeren Kosten. Bei uns erhältlich sind dazu auch die für die Anmeldung einer Zweigniederlassung erforderlichen Antragsunterlagen. Wir verfügen in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung. Einen Überblick über unsere Österreich-Pakete finden Sie hier.
Alternativ kann eine Limted Company in Österreich auch als Ltd. & Co KG betrieben werden, wozu wir ebenfalls gebrauchsfertig alle notwendigen Firmen- und Anmeldeunterlagen liefern. Diese sind enthalten in unseren Ltd. & Co KG-Gründungspaketen.
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, als Inhaber einer Gesellschaft nicht öffentlich in Erscheinung treten möchten, so können wir für eine Firmengründung einen Treuhänder stellen (Nominee Shareholder), der Sie vertritt, so dass Sie selbst nicht als gesellschaftsrechtlicher Inhaber recherchierbar und in den Firmenunterlagen aufgeführt sind. Die Stellung eines solchen Stellvertreters geht mit einem Zusatzvertrag (Treuhandvereinbarung) einher, in dem sämtliche Rechte, die sich aus den gehaltenen Anteilen ergeben an den eigentlichen Eigentümer abgetreten werden. Dieser Treuhand-Service ist in unseren Nominee-Gründungspaketen enthalten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Geschäftsführer stellen. Ist volle Anonymität zwingend erforderlich oder gewünscht, dann bietet sich statt einer Limited Company eher die Gründung einer US-Firma an, die in einem Bundesstaat registriert wird, in dem keine Angaben zu den Inhabern und Geschäftsführern von Firmen veröffentlicht werden wie etwa Delaware oder Wyoming.
Unsere zahlreiche Anleitungen und Arbeitshilfen, die Ihnen die Inbetriebnahme Ihrer neuen Limited Company so einfach wie möglich machen.
Unser freundliches und kompetentes Serviceteam steht Ihnen auch nach der Gründung jederzeit per Chat, Telefon oder per Email zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen. Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung anbieten.