Eine Limited sitzt in England oder auch Irland. Wozu also eine solche Firma in Österreich überhaupt anmelden? Antwort: Limiteds müssen auch nicht immer in Österreich anmeldet werden, das wäre für die Engländer und die Iren ansonsten reichlich umständlich, sondern immer nur dann, wenn die Geschäftsleitung der Gesellschaft in Österreich ansässig ist bzw. wenn eine Betriebsstätte in Österreich existiert.
WeiterlesenDas Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten (in Wien: Handelsgericht) geführtes öffentliches, elektronisches Register und die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Es hat primär den Zweck der Allgemeinheit relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen bereitzustellen um damit für Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen.
WeiterlesenEin Gewerbe darf in Österreich - auch wenn ein Firmenbucheintrag bereits vorliegt - nur ausgeübt werden, wenn auch eine Gewerbeberechtigung erteilt worden ist, die von der für den Sitz der Betriebsstätte zuständigen Gewerbebehörde vergeben wird. Als Nachweis dient ein Auszug aus dem Gewerberegister.
WeiterlesenJeder Unternehmer und jedes Unternehmen in Österreich muss seine Betriebseröffnung innerhalb eines Monats beim zuständigen Betriebsfinanzamt anzeigen und so unterliegen auch in Österreich steuerpflichtige Limited Companies dieser Anmeldepflicht. „Betriebseröffnung" definiert sich dabei im Zweifelsfall über die ersten Geldeingänge.
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