#Pflichten in Irland

Was es nach der Gründung alles zu beachten gibt.

Annual Return - jährlicher Gesellschaftsbericht

Jede Limited Company muss einmal im Jahr eine Jahresrückmeldung einreichen, die als Annual Return bezeichnet wird.

Sinn und Zweck eines Annual Returns - der in Deutschland keine Entsprechung hat - ist es, einerseits dem Companies Registration Office (CRO) zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Benutzung ist. Zeitgleich werden die beim CRO hinterlegen Eckdaten und Personalangaben bestätigt, die, falls sich daran etwas geändert haben sollte, vor der Abgabe des Annual Return aktualisiert werden müssen.

Vorsicht Abgabefrist!

Der erste Annual Return muss dabei sechs Monate plus höchstens 14 Tage nach der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden und ab dann immer wieder im Jahresturnus. Eine Gesellschaft, die zum Beispiel am 15. März gegründet wurde, muss Ihren ersten Annual Return spätestens am 29. Oktober abgeben.

Werden diese 14 Tage überschritten, so wird zunächst ein Bußgeld in Höhe von 100,- EUR erhoben, das täglich um 3,- Euro steigt bis zu einem Höchstbetrag vom 1200,- EUR. Das CRO möchte also, dass Annual Returns pünktlich abgegeben werden und längere Verspätungen werden recht schnell vergleichsweise teuer.

Wird gar kein Annual Return abgegeben, so wird die Gesellschaft von Amts wegen wieder gelöscht.

Die Abgabe des Annual Returns ist an die Abgabe des Jahresabschlusses (Financial Statements) der Gesellschaft gekoppelt, das bedeutet, dass die Einreichung eines Annual Return nur dann akzeptiert wird, wenn dieser auch einen Jahresabschluss enthält. Ausnahme: Der erste Annual Return sechs Monate nach der Gründung, bei dem das erste Geschäftsjahr noch nicht zu Ende ist, weshalb zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Jahresabschluss vorliegen kann.

Anfertigung des Annual Return durch uns

Wurde der sogenannte Secretary Service von Ihnen gebucht, dann erhalten Sie den Annual Return fix und fertig zum Abzeichnen per Post von uns. Ebenso wie bei der Gründung Ihre Firma wird auch die Abgabe des Annual Return in einem halb-elektronischen Verfahren durchführt. Der Annual Return wird dazu zunächst elektronisch übermittelt. Zusätzlich dazu muss dieser dann auch in Papierform eingereicht werden, wobei jeweils ein Geschäftsführer und der Company Secretary den Annual Return unterschreiben müssen.

Das Dokument muss nach der elektronischen Einreichung innerhalb von vier Wochen in Irland vorliegen, da ansonsten ebenfalls das Bußgeld in der skizzierten Form entsteht. Bitte schicken Sie den Annual Return deshalb absolut umgehend nach Erhalt an das Company Registration Office in Irland unter:

Companies Registration Office
O'Brien Road
Carlow
Irland

Bitte senden Sie den Annual Return in jedem Fall per Einschreiben und bedenken Sie, dass die Sendung ein bis zwei Wochen brauchen kann, sodass Sie den Annual Return wirklich sofort nach Erhalt versenden sollten.