Wird ein Gesellschafter von einer anderen Partei vertreten, um so zu gewährleisten, dass dieser Gesellschafter nicht öffentlich in Erscheinung treten muss, so spricht man von einem Treuhandverhältnis, wobei die vertretene Partei als Treugeber bezeichnet wird und der Stellvertreter als Treuhänder oder Nominee Shareholder.
Eine Treuhandvereinbarung ist ein Vertrag, der zum Zweck hat, ein solches Treuhandverhältnis zu dokumentieren und den rechtlichen Rahmen dazu abzustecken. Insbesondere werden in diesen Vertrag alle Rechte des Treuhänders an den Treugeber abgetreten, die sich aus dem Halten der Anteile ergeben, wie z.B. das Recht auf eine Gewinnausschüttung und Stimmrechte.
Die Treuhandvereinbarung ist Bestandteil des Lieferumfangs der Gründungspakete
und von Gründungspaketen, zu denen ein Nominee Shareholder separat mit dazu bestellt worden ist.
Diese Treuhandvereinbarung muss notariell beglaubigt werden, das bedeutet, Sie bzw. der oder die Treugeber müssen die Vereinbarung in Beisein eines Notars unterschreiben, der die Unterschrift(en) auf dieser Vereinbarung bestätigt, wobei dafür prinzipiell jeder beliebige Notar infrage kommt.
Wir benötigen diese beglaubigte Vereinbarung im Anschluss dann IM ORIGINAL und PER POST wieder von Ihnen zurück an unser LONDONER BÜRO:
Bitte beachten Sie: Der Versand der Firmenunterlagen per Post kann erst NACH Eingang der Vereinbarung erfolgten, sodass wir Ihnen empfehlen den Notartermin zeitnah zu vereinbaren, damit es im weiteren Verlauf zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt.