Die meisten Banken möchten bei Firmen aus England oder Irland einen konkreten Bezug zu Österreich sehen. Das bedeutet, dass man eine Kontoeröffnung bei österreichischen Banken ausnahmslos erst nach der Anmeldung der Zweigniederlassung beim zuständigen Firmenbuchgericht durchführen kann. Und der Bank gegenüber muss betont werden, dass das Konto konkret für die Niederlassung in Österreichisch eröffnet werden soll.
In der Regel hat es dabei keinen Zweck zuerst bei einer Bank anzurufen, um sich nach den Details zu einer Kontoeröffnung zu erkundigen, weil sich Call-Center-Mitarbeiter in der Regel nicht mit Limiteds auskennen. Es ist deshalb in jedem Fall einem persönlichen Besuch bei der Bank der Vorzug zu geben, und zwar mit den folgenden Firmenunterlagen im Gepäck:
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