Der Firmenname muss zwingend den Zusatz „Limited", „LTD” oder „Ltd." aufweisen, um auf die Haftungsbeschränkung hinzuweisen. Dieser wird auch bei der Anmeldung einer Zweigniederlassung in Österreich beibehalten. Aus einer „Limited” wird bei der Anmeldung einer Zweigniederlassung in Österreich also nicht etwa eine „GmbH”.
Wird im Geschäftsverkehr darauf nicht hingewiesen und der Rechtsformzusatz einfach weggelassen, so ist in bestimmten Fällen unter Umständen eine Durchgriffshaftung möglich bzw. kommt ein Vertrag mit der Limited dann gar nicht erst zustande.
Während England in puncto Unterscheidbarkeit von Firmennamen recht entspannt ist, ist das irische Handelsregister leider das genau Gegenteil: ultrapingelig. Ein Firmenname hier muss generell möglich markant und wie ein Eigenname konstruiert sind - sonst wird die Eintragung abgelehnt.
Zahlen, Städte- und Ländernamen und Wischiwaschi-Vokabeln wie etwa „Services", „International" oder „Group" werden vom irischen Handelsregister nicht als unterscheidungskräftig angesehen, sodass selbst eine 5STEPS AUSTRIA GROUP LIMITED nicht registriert werden kann, wenn es bereits eine STEPS LIMITED schon gibt.
In der Praxis bedeutet das, dass, falls der gewünschte Firmenname - oder von der Schreibweise oder vom Klang her ähnliche Namen - bereits im irischen Register vorhanden ist, ein möglichst markanter Zusatz oder noch besser zwei gefunden werden müssen.
Gibt es z.B. eine CUBE LIMITED schon, dann wäre eine CUBE SERVICES LIMITED nach Meinung des irischen Handelsregisters deutlich zu schwach auf der Brust, um eine Unterscheidbarkeit zu gewährleisten. Erst eine CUBE MANAGEMENT & INVEST LIMITED zum Beispiel würde sich hinreichend stark absetzen.
Bestimmte Begriffe sind für Firmennamen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder bedürfen einer Genehmigung - vor allem Vokabeln, mit denen man eine Behörde, Banken oder staatliche Einrichtungen assoziieren könnte und solche, die geschützte Berufsbezeichnungen enthalten wie etwa Apothecary, Dentist oder Nurse.
Neben englischen Vokabeln kann ein Firmenname sowohl in England als auch in Irland auch deutsche Vokabeln enthalten oder ganz aus deutschen Wörtern bestehen, wofür es in England und Irland naturgemäß keinerlei Einschränkungen gibt. Welche Sprache zu favorisieren ist, richtet sich in erster Linie nach dem Geschäftszweck eines Unternehmens und noch mehr nach dessen Kunden.
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