FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Firmengründung allgemein

Kann eine Limited auch eine deutsche Immobilie oder ein Grundstück kaufen?

Ein englische oder irische Limited kann ebenso wie eine deutsche GmbH auch eine Immobilie wie etwa ein Haus oder eine Wohnung oder auch ein Grundstück kaufen, da nicht nur natürliche Personen, sondern auch Kapitalgesellschaften als Anteilseigner auftreten können. 

Der Kauf eines Gründungsstücks oder einer Wohnung muss in Deutschland dabei immer von einem Notar beurkundet werden, was bedeutet, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer persönlich bei einem Notar vor Ort erscheinen müssen, um den Kaufvertrag in Beisein des Notars zu unterzeichnen. 

Tritt eine Limited Company als Käufer auf, so müssen für den Kauf der oder die rechtlichen Vertreter der Limited Company beim Notar erscheinen, womit die Geschäftsführer gemeint sind – nicht etwa die Inhaber der Gesellschaft, es sei denn, diese bekleiden auch gleichzeitig auch eine Geschäftsführerfunktion.  

Beglaubigte Firmenunterlagen mit Apostille für Kauf notwendig 

Die Geschäftsführer der Limited Company müssen sich für die Abwicklung des Kaufs dafür zunächst mit einem beglaubigten Handelsregisterauszug der Limited Company beim Notar legitimieren. Für gerichtliche Zwecke in Deutschland müssten ausländische Handelsregisterauszüge außerdem zusätzlich mit einer Überbeglaubigung, einer sogenannten Apostille, versehen sein. Strenge Notare verlangen überdies auch noch eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Firmenunterlagen.  

Nach der Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrags veranlasst der Notar beim Grundbuchamt dann eine sogenannte Auflassungsvormerkung für das Objekt, was bedeutet, dass der neue Eigentümer dort zunächst vorgemerkt wird, sodass der Verkäufer das Grundstück oder die Immobilien nicht gleichzeitig an mehrere Interessenten verkaufen kann. Erst wenn die Grunderwerbsteuer und der Kaufpreis für das Objekt vollständig bezahlt wurden, veranlasst der Notar die endgültige Eintragung des neuen Eigentümers. 

Immobilie durch Verkauf pfändungssicher machen 

Geht es um den Kauf einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks, das durch den Übertrag auf eine Limited Company pfändungssicher gemacht werden soll, etwa weil der bisherige Eigentümer Probleme mit Altgläubigern hat, so ist zu beachten, dass ein Übertrag auf eine Limited Company keinerlei Wirkung erzielt, wenn diese auch dem bisherigen Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks gehört, da sich nur durch den Übertrag des Objekts auf die Limited an den Besitzverhältnissen mit dem Verkauf nichts ändert.  

Eine Sicherung lässt sich nur dann erreichen, wenn die Limited Company, die die Wohnung oder das Grundstück kaufen soll, offiziell jemand anderem gehört oder wenn die Limited Company in Form einer sogenannten Stiftungs-Limited gegründet wird, bei der keine Pfändung von Vermögenswerten möglich ist.  

Für den Erwerb einer Immobilie oder/und eines Grundstücks eigenen sich prinzipiell die folgenden Gründungspakete, die alle die erforderlichen Firmenunterlagen für den Notartermin enthalten.

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