Obwohl für in Österreich ansässige Limited Companies in England bzw. Irland keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht. Es müsste deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) dort eingereicht werden, auch wenn die Steuerlast gleich null beträgt.
„Österreichische Limiteds" können sich jedoch mit einem formlosen Antrag von der Pflicht zur Abgabe einer solchen Steuererklärung befreien lassen, wobei allerdings eine bloße Mitteilung dazu nicht genügt, sondern es muss als amtlicher Beleg dazu eine Ansässigkeitsbescheinigung von einem österreichischen Finanzamt vorgelegt werden.
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