Eine Ansässigkeitsbescheinigung können Sie einfach telefonisch bei dem für Ihre Gesellschaft zuständigen Finanzamt anfordern. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf den Schreiben vom Finanzamt oder Sie recherchieren dazu kurz online.
Sofern Sie einen Steuerberater engagiert haben, können Sie diesen auch einfach mit der Beschaffung der Ansässigkeitsbescheinigung beauftragen.
Wichtig: Sagen Sie in jedem Fall dazu, dass die Bescheinigung für die englischen bzw. irischen Behörden benötigt wird, und dass die Bescheinigung deshalb auf Englisch erstellt werden soll, was bei allen Finanzämtern problemlos geht heutzutage. Eine Bescheinigung auf Deutsch ginge zwar zur Not auch, aber besser wäre eine auf Englisch.
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