Eine behördliche Anmeldung einer Zweigniederlassung einer Limited Company bzw. einer Ltd. & Co KG in Österreich ist normalerweise erst dann erforderlich, wenn die Firma die Geschäftstätigkeit aufnimmt und erste Umsätze generiert.
Viele Kunden denken deshalb, dass Sie die Anmeldung in Österreich auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt vornehmen können, insbesondere wenn der Laden noch gar nicht richtig in Schwung gekommen ist. Dem ist allerdings nicht so. Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Firmenunterlagen für eine Firmenbucheintragung dürfen deshalb nicht älter als vier Wochen sein, weil strenge Firmenbuchgerichte ab dann schon wegen zu alter Firmenunterlagen eine Eintragung ablehnen können und das auch häufig machen.
Der Effekt: Es müssen dann alle Beglaubigungen noch einmal neu beschafft werden, was nicht nur völlig unnötige Zusatzkosten zur Folge hat, sondern auch einen Zeitverlust von mehreren Wochen nach sich zieht.
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