Nein. Es müssen nur Firmen angemeldet werden, deren Verwaltungssitz/Geschäftsleitung sich in Österreich befindet oder/und die eine fest hier unterhalten.
Eine Anmeldung muss auch in diesem Fall erst dann erfolgen, wenn die Firma ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt und Umsätze tätigt. Wenn die Gesellschaft zum Beispiel zunächst nur gegründet wurde, um den Firmennamen zu sichern, ohne dass sie Aktivitäten entfaltet oder Umsätze tätigt, dann muss sie in Österreich auch nicht angemeldet werden.
Befindet sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft außerhalb Österreichs und gibt es in Österreich auch keine Betriebsstätte, so muss eine Limited in Österreich zu keiner Zeit angemeldet werden.
Ähnliche Fragen:
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)
030 60 98 172 10
info@easy-limited.de
easylimited@protonmail.com
Weitere FAQ Kategorien: