FAQ - häufig gestellte Fragen

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#Anmeldung in Österreich

Wozu braucht man eine Apostille?

Ausländische Urkunden oder Beglaubigungen sind in Österreich in ihrer Ursprungsform zunächst nicht rechtsverbindlich und werden von den österreichischen Behörden nicht anerkannt.

Denn entsprechend des sogenannten Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung ist dafür eine Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Beglaubigung bestätigt. Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt.

Eine Apostille ist also nicht wie oft angenommen ein eigenständiges Dokument, sondern eine Apostille beglaubigt ein bereits vorhandene Beglaubigung auf einem Dokument und ist auf dessen Rückseite angebracht.

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