Der Director ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Er trifft die Entscheidungen und unterzeichnet Verträge im Namen der Firma. Geschäftsführer können gleichzeitig auch Gesellschafter der Firma sein, müssen es aber nicht.
Per Gesetz werden an einen Director in England keine speziellen Anforderungen gestellt, vom Mindestalter von 16 Jahren abgesehen, und auch die Nationalität des Directors ist nicht relevant. Anders als England schränkt Irland allerdings den Wohnort von Geschäftsführern ein auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Wohnt ein Director außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, so wird eine Sicherheitsleistung (Bond) in Höhe von 25.000,- EUR fällig.
Ausgeschlossen sind Direktoren, denen die Tätigkeit als Geschäftsführer per Gerichtsbeschluss in England bzw. Irland untersagt wurden, die dann als disqualifizierte Direktoren (disqualified Directors) bezeichnet werden. Gründe für einen Ausschluss sind hauptsächlich das Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit der Vertretung einer Gesellschaft, die Verletzung von Pflichten bei insolventen Gesellschaften oder ständige Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften.
Mehrere Directors bilden zusammen das so genannte Board of Directors, was mit Geschäftsführerversammlung bzw. Vorstand übersetzt werden kann. Sofern die Satzung keine andere Regelung trifft, vertreten sie die Firma gemeinschaftlich, wobei einem Mitglied des Vorstands das Tagesgeschäft übertragen werden kann, der die Firma dann einzeln vertritt und an der Spitze des Direktoriums steht.
Dieser fungiert dann als so genannter Managing Director, wobei der amerikanische Ausdruck Chief Executive Officer (CEO) häufiger in England anzutreffen ist. Seine genauen Befugnisse werden durch die Satzung und den Geschäftsführervertrag geregelt.
Jede Limited Company braucht mindestens einen Geschäftsführer, wobei früher auch andere Firmen als Geschäftsführer eingesetzt werden konnten. Das geht in England heute nur noch, wenn es mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer gibt. Eine Firma kann dann zusätzlich als Geschäftsführer eingetragen werden. In Irland geht es gar nicht.
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