Die Eintragung einer Limited Company geht sowohl in England als auch in Irland sehr zügig vonstatten, da für die Gründung kein Notar oder Anwalt erforderlich ist.
In England wird die Eintragung einer Limited Company in rein elektronischer Form durchgeführt, sodass die Gründung einer Gesellschaft in der Regel nicht mehr als 24 Stunden beansprucht.
Das Verfahren in Irland ist halbelektronisch. Alle Angaben werden dabei vorab online an das irische Handelsregister übermittelt. Diese Übermittlung bringt verschiedene Dokumente hervor, die in einem zweiten Schritt dann noch von den an der Firma beteiligten Personen unterschrieben und im Original an das Handelsregister geschickt werden müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang dieser Unterlagen in der Regel zwei bis drei Werktage.
Die Limited Company ist nach der Eintragung in England oder Irland dann auch in Österreich und international sofort rechtsfähig, d.h. es können ab dann bereits Verträge im Namen der Gesellschaft unterschrieben werden.
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