ENGLAND:
Im ersten Jahr:
Einsendung eines Antrags zur Befreiung von der Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung in England unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt in Deutschland.
Alternativ: Einsendung eines Antrags zur steuerlichen Ruhendstellung beim englischen Finanzamt.
Bis 28 Tage nach dem Jahrestag der Firmengründung:
Abgabe des Confirmation Statements
Bis zum 30.09. des Folgejahres:
Einreichung der Bilanz (Annual Accounts)
IRLAND:
Im ersten Jahr:
Bis 14 Tage nach dem Halbjahrestag (6 Monate später) der Firmengründung:
Abgabe des Annual Return
Im zweiten Jahr
Einreichung der ersten Bilanz (Financial Statements) zusammen mit dem zweiten Annual Return)
Einsendung eines Antrags zur Befreiung von der Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung in Irland unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt in Deutschland.
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