Wird die Bilanz (Annual Accounts) zu spät eingereicht, so werden Bußgelder bis zu 1500,- GBP verhängt.
Eine verspätete Abgabe des Confirmation Statements unterliegt keinem Bußgeld, allerdings werden Firmen, die gar kein Confirmation Statement einreichen, von Amts wegen wieder gelöscht, da das englische Companies House dann davon ausgeht, dass die Firma nicht mehr benötigt wird. Gleiches gilt auch für die Annual Accounts.
Mit der Löschung eine Limited in England erlischt der Rechtsträger und damit auch eine Zweigniederlassung bzw. Ltd. & Co KG in Österreich.
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