FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Firmengründung allgemein

Eine anonyme Ltd. – was ist das?

Vorab: Eine anonyme Ltd., die gibt es nicht. Eine Limited Company braucht ebenso wie eine deutsche GmbH mindestens einen Inhaber (Shareholder) und einen Geschäftsführer (Director) für die Gründung, d.h. eine Firma kann nicht einfach nur so anonym gegründet werden, ohne dass bei der Gründung angegeben wird, wer als Inhaber und als Geschäftsführer fungiert.

Sollen die eigentlichen Inhaber oder/und Geschäftsführer nicht in Erscheinung treten, so müssen deshalb Stellvertreter dafür gefunden werden, um die gewünschte Anonymität zu erreichen, wobei hier Personen aus dem privaten oder familiären Umfeld in Frage kommen können oder ein von Anbietern gestellter Stellvertreter, auch Treuhänder oder Nominee genannt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob eine vollständig anonyme Limited überhaupt notwendig ist. Für die meisten Zwecke ist es nämlich in der Regel völlig ausreichend, wenn lediglich der oder die Inhaber anonym bleiben, also nach außen hin nicht in Erscheinung treten, weil es bei vielen Problemstellungen in erster Linie um die Besitzverhältnisse geht.

Nominee Limiteds: Firmen mit gestelltem Inhaber

Wir bieten dazu sogenannte Nominee-Limiteds an, die mit einem von uns gestellten Inhaber (Nominee Shareholder) gegründet werden und die keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächlichen Inhaber einer Gesellschaft zulassen.

Die Stellung von Geschäftsführern bieten wir hingegen nicht an. Eine anonyme Limited Company ist bei uns also nicht erhältlich. Limiteds mit einem gestellten Inhaber, bei denen die eigentlichen Inhaber anonym bleiben, hingegen schon.

Volle Anonymität mit US-Gesellschaft

Ist volle Anonymität zwingend erforderlich oder gewünscht, dann bietet sich eine US-Firma an, die in einem Bundesstaat gegründet wird, in dem keine Angaben zu den Inhabern und Geschäftsführern von Firmen veröffentlicht werden wie etwa Delaware oder Wyoming.

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