Überall, denn: Für die steuerliche Betreuung einer in Österreich tätigen Limited Company benötigen Sie keinen spezialisierten Steuerberater, da steuerrechtlich nicht zwischen einer Limited und einer österreichischen GmbH unterschieden wird, da es keine Sondervorschriften für Limiteds gibt. Es kann prinzipiell also jeder beliebige österreichische Steuerberater auch eine in Österreich ansässige Limited betreuen.
Allerdings haben deutsche Steuerberater eine unterschiedliche Affinität und Einstellung zu „Auslandsgesellschaften”, sodass es mehr von der persönlichen Einstellung des Steuerberaters zum Thema Limited als von seinen Fachkenntnissen abhängt, ob er für die steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft geeignet ist oder nicht.
Nicht selten wird wegen vermeintlich ungeklärter Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Steuerberaters pauschal von der Rechtsform Limited abgeraten und empfohlen, doch eine GmbH zu gründen.
Für Auskünfte dieser Güteklasse braucht es allerdings keinen Steuerberater, da es solche Binsenweisheiten auch beim Bäcker um die Ecke gibt. Ob eine Limited im konkreten Fall das Passende ist, hängt von der spezifischen Situation des Gründers ab - und nicht vom persönlichen Geschmack und den Vorlieben des Steuerberaters.
Sofern man mit dem bisherigen Steuerberater zufrieden war und zu diesem ein gutes Verhältnis hat, spricht nichts dagegen, diesen auch für die Betreuung der Limited zu beauftragen. Dieser wäre im Gegenteil immer die erste Wahl. Sollte dieser beim Thema Limited jedoch in der skizzierten Weise reagieren, sucht man sich besser einen anderen.
Einen Steuerberater-Suchservice unterhält z.B. der Deutsche Steuerberaterverband e.V. oder Sie befragen das Online-Orakel namens Google.
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