Nein, weil das Stammkapital keine Sicherheit darstellt, da es ja für Betriebsausgaben zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass es einen Tag nach der Gründung auch schon wieder ausgegeben sein kann.
Eine Kapitalgesellschaft haftet nicht - wie häufig angenommen - grundsätzlich bis zur Höhe ihres Stammkapitals, sondern sie haftet immer vollumfänglich mit Ihrem gesamten Vermögen - sofern (noch) welches vorhanden ist. Ist keines mehr vorhanden, haftet sie faktisch gar nicht.
Weder Banken noch Lieferanten vergeben deshalb alleine auf Basis des Stammkapitals Kredite, sondern verlangen bei größeren Summen immer eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Steuerberater der Firma und vor allem auch Sicherheiten.
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