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#Jährliche Pflichten (UK)

Jährliche Aufgaben, die zu erledigen sind

Tax Return - Steuererklärung in England

Obwohl für in Österreich ansässige Limited Companies in England keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern dort zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht in England.

Es muss deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) in England eingereicht werden, auch wenn die Steuerlast gleich null beträgt.

Da eine Null-Steuererklärung für die britischen Behörden allerdings kein Zugewinn ist, sondern nur unnötig Arbeit machen, ist es alternativ auch möglich, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien zu lassen. Das kann mit einem formlosen Antrag geschehen, der in der Regel dazu führt, dass die gesamte Steuerakte für die Limited Company bis auf Weiteres geschlossen wird.

Erforderlich dafür ist ein Nachweis darüber, dass die Firma in Österreich Ihre Steuern bezahlt, was mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Finanzamts Vorort bewerkstelligt werden kann.

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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)

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